Jugendhilfe und Schule
arbeiten Hand in Hand

Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) ist eine Leistung der Jugendhilfe in Anlehnung an § 13 SGB VIII. Sie ist die intensivste Form der Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule. Sozialpädagogen an Schulen unterstützen und fördern junge Menschen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung, ihrer schulischen bzw. beruflichen Ausbildung und ihrer sozialen Integration. So können sie sich zu gemeinschaftsfähigen und eigenverantwortlichen Persönlichkeiten entwickeln.

Die JaS findet immer direkt an und in enger Kooperation mit der Schule statt.

JaS bietet besondere Unterstützung

Im Mittelpunkt stehen Schülerinnen und Schüler mit sozialer Benachteiligung oder individueller Beeinträchtigung der Jahrgangsstufen 1 bis 10 an Grund-, Mittel- und Realschulen sowie Förderzentren. Wir helfen allen jungen Menschen, die aufgrund schulischer, persönlicher oder familiärer Probleme einen besonderen Unterstützungsbedarf an der Schule haben:

  • Schülern mit Verhaltensauffälligkeiten wie gehäuftes Fernbleiben vom Unterricht
  • Jugendlichen, die wegen ihrer individuellen oder sozialen Schwierigkeiten keine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle finden
  • jungen Menschen aus Zuwandererfamilien, deren Integration erschwert ist
  • Jugendliche mit erhöhtem Aggressionspotenzial, Drogenproblemen, mangelndem Selbstwertgefühl oder Versagens- und Schulängsten

Damit Leben gelingt

In den Einzelfallhilfen der JaS erhalten die jungen Menschen individuelle Unterstützung und Beratung. Zudem bieten wir Projekt- und sozialpädagogische Gruppenarbeit. Ziele: Erwerb sozialer Kompetenzen, Konfliktbewältigung oder Stärkung der Kompetenzen bei der Lebensbewältigung in Schule, Ausbildung und Beruf.

Sehr wichtig ist die Elternarbeit. Bei Konflikt- oder Problemsituationen innerhalb der Familie oder im sozialen Umfeld erhalten die Eltern Beratung und Unterstützung.

Jugendsozialarbeit an Schulen – nah dran

Gemäß der bayerischen Richtlinie zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen hat unser JaS-Auftrag folgende Schwerpunkte:

  • Aufbau und Pflege einer tragfähigen Zusammenarbeit zwischen JaS und Schule; hierzu ist insbesondere ein Prozess der Klärung der jeweiligen Rollen erforderlich
  • Einzelfallhilfe wie zum Beispiel Sozialpädagogische Diagnostik oder Klärung und Unterstützung bei der Bewältigung von Konflikten in der Schule
  • Mitwirkung bei der Erfüllung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung gem. § 8a SGB VIII
  • Kooperation mit allen regional relevanten Institutionen und Einrichtungen

Videobeitrag aus der Sendung Familie&Co

Erziehungstipp: Trennung / Scheidung

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