Was auch passiert – das Kindeswohl steht im Mittelpunkt

Nach einer Trennung oder Scheidung kommt es in Familien nicht selten zu Konflikten. Eltern streiten über die Gestaltung der Umgangskontakte, das Personensorgerecht oder die Unterhaltsvereinbarungen – was das Kind will und braucht, steht oft auf einem anderen Blatt. Daher ist das Umgangsrecht auch gesetzlich festgehalten. Der regelmäßige Umgang mit beiden Elternteilen ist wichtig, damit sich ein Kind ungestört entwickeln kann. 

Umgang ermöglichen, vor Gefährdungen schützen

Manchmal ist es Eltern unmöglich, eine Einigung zu finden. Dann entscheidet das Familiengericht, ob der Umgang mit einem Elternteil für das Kindeswohl förderlich ist, und trifft entsprechende Regelungen. Dies kann zum Beispiel eine Umgangspflegeschaft sein: Hierbei hilft ein Umgangspfleger sowohl den Kindern und Jugendlichen als auch den Eltern bzw. anderen umgangsberechtigten Personen, dass Vereinbarungen auch tatsächlich eingehalten werden. Bei besonderen Problemlagen kann das Familiengericht in Absprache mit dem Jugendamt auch einen „begleiteten Umgang“ anordnen. 

Umgangsrecht und Personensorge – auf uns können Sie zählen

Im Rahmen der Umgangspflegeschaft beraten und unterstützen wir Eltern, Kinder und Jugendliche, junge Volljährige und andere umgangsberechtigte Personen. Dabei konzentrieren wir uns hauptsächlich auf die Ausübung des Umgangsrechts und der Personensorge sowie die Geltendmachung von Unterhalts- und Unterhaltsersatzansprüchen.

Die Umgangspflegschaft wird in Kempten zusätzlich vom Sozialpädagogischen Fachdienst (Fr. Dorn) angeboten.

Ihre Ansprechpartner

Sie möchten mehr über die Umgangspflegeschaft erfahren oder haben Fragen zu weiteren Leistungen? Dann schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an – wir informieren Sie gerne. 

Heike Dorn
Telefon: 0831 27289
heiked@kempten-oberallgaeu.kjf-kjh.de